ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) auto-fahrschule marc sunier 2560 Nidau    Stand: 01.07.2023

01. Allgemeine Bedingungen: Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die obengenannte Fahrschule verpflichtet sich, dem/der Fahrschüler/Fahrschülerin unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen der Verordnung für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

02. Gewährleistung: Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt aber keine Garantie für das Erlangungen des Führerausweises dar.

03. Fahrzeug: Die Fahrstunden für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Pannen etc.) Der Tarif pro Fahrstunde vermindert sich deswegen nicht.

04. Fahrunterricht Kategorie B: Eine Auto-Fahrstunde der Kategorie B dauert 45Min, 60Min, 75Min, 90Min inkl. Instruktionen, Schlussgespräch und Termin Vereinbarung.

04. a Fahrunterricht Kategorie BE: (Fahrschulauto + Anhänger) Eine Anhänger-Fahrstunde BE dauert 90Min oder 120Min inkl. Instruktionen, Schlussgespräch und Termin Vereinbarung. Der Treffpunkt der einzelnen Fahrstunden wird vom Fahrlehrer festgelegt. Wünsche der Fahrschüler/innen werden jedoch soweit sinnvoll und möglich berücksichtigt.

04. b Fahrunterricht Kategorie BE: (Auto + Anhänger Schüler/Schülerin) Eine Anhänger-Fahrstunde BE dauert 90Min oder 120Min inkl. Instruktionen, Schlussgespräch und Termin Vereinbarung. Die Fahrstunden mit dem Auto + Anhänger des/der Schülers/Schülerin starten und enden in der Regel beim Domizil des/der  Fahrschülers/Fahrschülerin (Prüfungsgebiet). Auf der Lernfahrt muss der/die Fahrschüler/Fahrschülerin immer in Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sein. Im Verhinderungsfall muss der Fahrunterricht mind. 48 Stunden vor Beginn abgemeldet werden. Bei zu später Abmeldung oder nicht erscheinen wird die gebuchte Zeit zu 100% in Rechnung gestellt. Ausnahme, es liegt ein Arztzeugnis vor. Abmeldungen für den Fahrunterricht sind nur telefonisch möglich. Abmeldungen per SMS oder E-Mail werden nicht akzeptiert und in Rechnung gestellt.

05. Administrations-Versicherungspauschale / Fahrzeugmiete praktische Prüfung: Die Administrations-Pauschale beträgt 50.-CHF für die Kategorie B, die Versicherung ist im Fahrstunden Preis enthalten. 

Für die Kategorie BE (Fahrschulauto + Anhänger) wir eine Administrations-Versicherungspauschale von 90.-CHF erhoben. Der/die Fahrschüler/Fahrschülerin ist während des praktischen Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule versichert. Die Zeit vor und nach dem praktischen Fahrunterricht ist nicht durch die Fahrschule versichert.

Mit dem Auto + Anhänger des/der Schülers/Schülerin wir eine Administrationspauschale von 50.-CHF erhoben. Die Versicherung ist Sache des/der Fahrschülers/Fahrschülerin.

Wird die praktische Führerprüfung mit dem Fahrschulfahrzeug-Kombination durchgeführt. Wird eine Fahrzeugmiete von 100.-CHF Kategorie B (60 Min) und 185.-CHF Kategorie BE (80 Min) erhoben. Wird die praktische Prüfung BE mit dem Anhängerzug des/der Fahrschülers/Fahrschülerin durchgeführt entfällt die Fahrzeugmiete. Das Einfahren von 60 Minuten (wenn gewünscht) vor der praktischen Prüfung und das Begleiten bis zum Prüfungsstart wird ein Betrag von 115.- CHF erhoben. Prüfungsort VPZ Orpund
Die Prüfungsdauer beträgt für die Kategorie B. 60 Minuten, Kategorie BE. 80 Minuten. Die praktische Führerprüfung wird vom Strassenverkehrsamt in Rechnung gestellt.

​​​​​​​Praktische Führerprüfung: Die Prüfungsanmeldung erfolgt nach bestandener Vorprüfung durch die Fahrschule. Fahrlehrer sind steht`s unter strenger Kontrolle des Strassenverkehrsamt (SVSA) des Kanton Bern und müssen eine gute Erfolgsquote bestandener 1. Prüfungen vorweisen. Wer der Meinung ist die Prüfungsreife erreicht zu haben, darf sich jederzeit selbst zur praktischen Prüfung mit einem privaten Fahrzeug anmelden.

06. Ausweise, Berechtigungen: Für die Gültigkeit aller Kategorien ist jeder/jede Teilnehmer/in selber verantwortlich. Lernfahrausweise, Verkehrskunde, Nothelfer oder Theorie. Die Fahrschule kann in keiner Weise verantwortlich gemacht werden.

07. Einschränkungen - Ausschluss der Gewährleistung: Die Versicherung gilt nur auf Fahrten, bei denen ein Fahrlehrer dabei ist. Die Zeit vor und nach dem Unterricht ist nicht versichert. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol, Drogen, Medikamenten Missbrauch, Übermüdung usw.

08. Alkohol, Drogen, Medikamente, Müdigkeit, Konzentrationsschwäche: Es ist im fahrfähigen Zustand zum Fahrunterricht zu erscheinen. Also weder betrunken noch übermüdet oder auf Drogen. Bei Einnahme von Medikamenten kann die Fahrfähigkeit beeinflusst werden. Der Fahrlehrer kann in diesen Fällen den Fahrunterricht verweigern (siehe oben). In einem solchen Fall wird der Fahrunterricht 100% verrechnet.

09. Zahlungsmodalitäten: Die Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken rein netto. Es gilt Barzahlung vor dem Fahrunterricht. Preisanpassungen sind zu jedem Zeitpunkt möglich.
Die Aktuellen Preise sind auf der Webseite der Fahrschule ersichtlich. www.fahrschule-mars.ch  Allfällige offene Beträge müssen vor der praktischen Prüfung erstattet sein. Sind noch offene Beträge vorhanden wird die Prüfung annulliert.

10. Theoriematerial: Smartdriver Online-Theorie, sind bei der Fahrschule erhältlich. Es gelten die AGB`s von Smartdriver. Das gleiche gilt auch für theorie24.

11. Verkehrskundeunterricht: Der Preis für den VKU ist inkl. Kursmaterial und Registration beim Strassenverkehrsamt des Kantons Bern. Die Kosten sind am ersten Kurstag bar zu bezahlen. Die Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen bis 5. Arbeitstage vor Beginn sind nicht kostenpflichtig, danach wird der Kurs zu 100% in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt auch für nicht oder zu spätes Erscheinen zum VKU. Abmeldungen sind nur telefonisch möglich. Abmeldungen per SMS oder E-Mail werden nicht berücksichtigt

Die Kursteilnahme setzt einen gültigen Lernfahrausweis voraus. Die Versicherung für den VKU ist Sache der Teilnehmer*innen.

12. Gutscheine und Aktionen, die von der Fahrschule übergeben werden: Gutscheine und Aktionen sind nicht mit anderen Vergünstigungen kumulier bar. Das heisst, dass entweder der Gutschein oder die Aktion angerechnet wird. Gutscheine werden nicht in bar ausbezahlt. Die Gutscheine sind ab Ausstelldatum 2. Jahre gültig.

13. Geschenks-Gutscheine: Der Betrag für Geschenks-Gutscheine ist frei wählbar. Bestellte Gutscheine können abgeholt werden. Wird der Gutschein per Post versendet, wird ein Zuschlag von 10.00 CHF verrechnet. Die Gutscheine sind ab Ausstelldatum 2. Jahre gültig. Gutscheine werden nicht Barausbezahlt und es besteht kein Anrecht auf Rückerstattung.

14. Haftung: Schadenersatzansprüche gegen die Autofahrschule Sunier Marc, deren Mitarbeiter und Hilfspersonen entstehen in jedem Fall nur, wenn der eingetretene Schaden von diesen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist. Die Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers verursachten unmittelbaren Schaden begrenzt.
Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

15. Datenschutz: Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

Anpassungen der AGB sind jederzeit durch die auto-fahrschule marc sunier möglich.
Für alle Rechtsbeziehungen ist das Schweizer Recht anwendbar.
Die AGB`s sind nicht abschliessend.  Gerichtsstand ist Nidau