Kontrollfahrt

Ein ausländischer Führerausweis ist in der Schweiz 1 Jahr nach der Einreise gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr gültig. Der Führerausweis muss in dieser Frist in ein Schweizer Ausweis umgetauscht werden, dazu ist eine Kontrollfahrt vorgeschrieben.

Gesuch zum Umtausch eines ausländischen Führerausweises.

Befreit von der Kontrollfahrt Inhaber/innen von Führerausweisen aus einem EU/EFTA Staaten.
Alle andern müssen eine Kontrollfahrt absolvieren.

Eine nicht bestandene oder nicht erscheinen zur Kontrollfahrt, hat zur Folge das der ausländische Führerausweis in der Schweiz ungültig ist. Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden.
Dies hat zur Folge, dass ein Schweizer Führerausweis erworben werden muss.